Worum es geht
MiFID II verlangt von jedem Finanzberater dass er für jede Empfehlung nachvollziehbar darlegen kann, auf welcher Basis sie zustande gekommen ist. Wenn AI-Tools im Beratungs-Prozess verwendet werden — ob bei der Pillar-Extraktion aus dem Erstgespräch, bei der Risiko-Bewertung oder bei der Szenario-Simulation — entsteht eine Dokumentations-Pflicht die über die klassische Geeignetheitserklärung hinausgeht.
Drei Fragen die in jeder BaFin-Prüfung auftauchen können:
- Welcher Anteil der Empfehlung kam vom AI-Tool, welcher vom Berater
- Auf welchen Daten und Annahmen basierte der AI-Output
- Wurden Alternativen geprüft und mit Begründung verworfen
Wer diese drei Fragen nicht binnen Minuten beantworten kann, hat eine Compliance-Lücke.
Was MiFID II konkret fordert
Die Geeignetheitserklärung nach Art. 25 Abs. 6 MiFID II verpflichtet den Berater zu einer schriftlichen Erläuterung warum ein bestimmtes Finanzprodukt für den Mandanten geeignet ist. Bei AI-Unterstützung erweitert sich das implizit um drei Anforderungen:
- Provenance der Empfehlungs-Basis: aus welchen Mandanten-Daten plus welchen externen Daten plus welchem AI-Modell wurde die Empfehlung generiert
- Authorship-Klarheit: welche Empfehlung kam vom Berater autonom, welche vom Tool, welche aus der Kombination
- Alternativ-Dokumentation: welche Optionen wurden vom Tool oder Berater geprüft und mit welcher Begründung verworfen
Die ESMA Guidelines on Suitability Assessment 2018 legen die Latte zusätzlich hoch: bei systematischer Tool-Nutzung müssen die Tool-Outputs revisionssicher archiviert werden.
Was praktisch dokumentiert werden muss
Pro Mandanten-Beratung mindestens diese Elemente:
- Zeitstempel und Version des verwendeten AI-Tools
- Input-Daten die ans Tool gingen (anonymisiert oder mit Einwilligung)
- Output-Daten plus Konfidenz-Werte falls vorhanden
- Berater-Override wo der Berater vom Tool-Output abgewichen ist plus Begründung
- Verworfene Alternativen mit Begründung warum sie nicht empfohlen wurden
- Mandanten-Einwilligung für AI-Nutzung im Beratungs-Prozess
In der Praxis wird das selten systematisch gemacht. Excel-Notizen reichen nicht. Word-Vermerke sind nicht revisionssicher. CRM-Tools haben keine Provenance-Logik.
Wie Steerable das löst
Steerable ist Decision-Governance-Infrastruktur für CFPs. Pro Beratung wird automatisch ein Decision-Packet erzeugt:
- Provenance-Layer mit allen Quellen, Zeitstempeln und Tool-Versionen
- Authorship-Klassifikation pro Empfehlungs-Element (Berater autonom, Tool-Output, Berater-Override mit Begründung)
- Verworfene Alternativen automatisch dokumentiert mit Berater-Begründung
- Audit-fester Export im Streitfall, mandanten-anonymisiert auf Wunsch
Die Dokumentation entsteht im Beratungs-Prozess, nicht hinterher. Der Berater liefert die Geeignetheits-Begründung, das Tool baut das audit-feste Dossier.
Was Steerable nicht ist
Kein Compliance-Tool im engeren Sinn, das prüft ob eine Empfehlung MiFID-II-konform ist. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Berater. Steerable ist Infrastruktur die sicherstellt dass die Dokumentation existiert wenn sie gebraucht wird.
Kein Robo-Advisor und kein Empfehlungs-Generator. Steerable trifft keine Beratungs-Entscheidungen. Der Mensch entscheidet, das System macht die Entscheidung audit-fest.
Für ambitionierte CFPs
Steerable macht den CFP zum Live-Coach für strategische Familien-Entscheidungen. Ein Co-Pilot der Mental-Modelle externalisiert, What-if-Impulse kaskadierend simuliert und Entscheidungs-Herleitung audit-fest dokumentiert.
Wer nicht nur audit-fest sondern auch strategisch beraten will, findet auf steerable.org/whitepaper mehr.
Aus dieser Reihe
- Ghost Ownership — Die Attributierungslücke in KI-gestützter Finanzberatung. Wer hat eigentlich entschieden?
- 7 Einwände die jede §34h-Beratung kippen — und wie strukturierte Externalisierung des Mandanten-Mental-Modells sie auflöst (PDF).
- Zuverlässige KI rettet den Berater nicht — Warum bessere KI die Dokumentationslücke vergrößert.
- Dieser Essay — KI-Dokumentation unter MiFID II. Compliance-Anforderungen im deutschen Regulierungskontext.
Quellen
Verweise werden bei Updates gegen aktuelle ESMA- und BaFin-Veröffentlichungen verifiziert.
| Quelle | Stand | Schema |
|---|---|---|
| MiFID II Art. 25 Abs. 6 | EU-Recht 2014/65/EU | Verordnung |
| ESMA Guidelines on Suitability Assessment | Mai 2018 | ESMA35-43-1163 |
BaFin Auslegungs-FAQ MiFID II | aktualisiert 2024 | BaFin-Veröffentlichung |
| Steerable Whitepaper Decision Packet v0 | 2026-03-03 | Decision Packet Schema |